Soziale Sicherungssysteme

Die staatliche Sozialpolitik ist darauf ausgerichtet, Personen und Personengruppen die Teilhabe und Teilnahme an der Gesellschaft zu sichern. Und zwar auch dann, wenn aus sozialen Risiken soziale Probleme und Beeinträchtigungen werden. Die Sozialpolitik übernimmt also die Aufgabe, soziale Risiken, die aus der autonomen Lebensführung verbunden mit der Integration in die Erwerbsarbeit entstehen, möglichst gering zu halten. Sie muss aber auch Problemlösungen schaffen, wenn die Teilhabe an der Gesellschaft bereits sehr eingeschränkt ist, und dadurch die selbständige Lebensführung wieder herstellen. Wo das nicht mehr möglich ist, soll sie mit Unterstützungsmassnahmen ein menschenwürdiges Leben garantieren.

Staatliche Massnahmen zur Herstellung sozialer Sicherheit umfassen also:

  • a) Gesetzgebung im Sinne des Schutzes einzelner Gruppen (z.B. Mieter/innenschutz, Kündigungsschutz)
  • b) finanzielle Beiträge an Personengruppen
  • c) personenbezogene Leistungen (z.B. Beratungsangebote, Information, Pflege) und
  • d) den Aufbau von Infrastrukturangeboten (z.B. Heime für Menschen mit Behinderungen).

Der Sozialbericht dokumentiert – soweit es die Datenlage erlaubt – die Beiträge des Kantons und der Gemeinden für die Umsetzung der Punkte b, c und d. Und er zeigt, wie viele Personen die entsprechenden Leistungen in Anspruch nehmen [Kapitel Finanzierung der Sozialleistungen, Sozialbericht]. Die finanziellen Beiträge beziehen sich auf die untersuchten Problemlagen. Sie werden als einzelne Leistungen ausgewiesen, aber auch in ihrer Bedeutung für die staatlichen Aufgabengebiete der sozialen Wohlfahrt aufgezeigt.

Kosten für die Soziale Sicherheit

Die Gesamtkosten der Sozialen Sicherheit belaufen sich gesamtschweizerisch im Jahr 2003 auf geschätzte 130 Milliarden Franken [vgl. Bundesamt für Statistik 2005]. In dieser Summe sind neben staatlichen Ausgaben (Sozialversicherungen und bedarfsabhängige Leistungen, Subventionen) auch Kosten von privaten, nicht gewinnorientierten Organisationen berücksichtigt.

Der (geschätzte) Anteil für den Kanton Solothurn kann gemäss dem Bevölkerungsanteil von 3.4% auf insgesamt 4.4 Milliarden Franken beziffert werden. Das entspricht 17’610 Franken pro Kopf der Bevölkerung.

Die Finanzierung der Sozialen Sicherheit wird teilweise von staatlichen Mitteln getragen. Gemäss Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit in der Schweiz für 2003 leistet der Staat 23% des Gesamtaufwands, rund die Hälfte der Beträge stammen aus Sozialabgaben von Arbeitgebenden, Arbeitnehmenden und Selbstständigerwerbenden, der Rest aus Kopfprämien und Vermögenserträgen [vgl. Bundesamt für Statistik 2005].

Ausgaben der sozialen Wohlfahrt

Unter dem Begriff der sozialen Wohlfahrt sind die Aufgaben der Sozialversicherungen wie Alters-, Invaliden-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung und weitere staatliche Aufgaben wie Jugendschutz, Vormundschaft, Asylwesen, Invalidität, Sozialer Wohnungsbau, Altersheime, Fürsorge und Hilfsaktionen zusammengefasst.

Der Kanton Solothurn und die solothurnischen Gemeinden geben im Jahr 2003 für die soziale Wohlfahrt insgesamt 426 Mio. Franken aus (155 Mio. Gemeinden, 271 Mio. Kanton). Die Nettoausgaben nach Abzug von Erträgen betragen insgesamt 244 Mio. Franken (107 Mio. Gemeinden, 137 Mio. Kanton). Das entspricht einer Nettobelastung pro Kopf und Jahr von 979 Franken (428 Gemeinden, 551 Kanton).

Im Vergleich mit dem durchschnittlichen kantonalen und kommunalen Aufwand für die soziale Wohlfahrt in der ganzen Schweiz, sind diese Beiträge relativ gering. Ein solcher Vergleich ist nach Abzug der Bundesbeiträge und unter Ausschluss von Transfers zwischen Gemeinden und dem Kanton (Doppelzählungen) möglich: Nach dieser Rechenmethode fliessen 2002 gesamtschweizerisch rund 1’700 Franken pro Kopf und Jahr aus den Budgets der Gemeinden und Kantone in die soziale Wohlfahrt. Im Kanton Solothurn sind es 29% weniger, rund 1’210 Franken. In 18 Kantonen sind diese Pro-Kopf-Ausgaben höher. Die soziale Wohlfahrt ist im Kanton Solothurn damit das Aufgabengebiet, das die drittgrössten Ausgaben nach sich zieht (siehe Abbildung).

Doch es muss auch erwähnt werden, dass die Ausgaben der öffentlichen Gemeinwesen für die soziale Wohlfahrt im Kanton Solothurn stark ansteigen. Zwischen 2000 und 2003 erhöht sich der (absolute) Netto-Aufwand der Einwohnergemeinden um 15% und des Kantons um 16%.

Verwendete Literatur:
Bundesamt für Statistik (2005). Gesamtrechnung der Sozialen Sicherheit. Resultate für 2002 – Schätzungen für 2003 . Neuenburg: Bundesamt für Statistik.

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