Behinderung

Zur Beschreibung der Lage von Menschen mit Behinderung dient die folgende Behinderungsdefinition: Als behindert gelten Personen, die ein körperliches oder psychisches Problem aufweisen, das bereits länger als ein Jahr dauert und sie in den alltäglichen Aktivitäten einschränkt. Diese Definition schliesst auch leichte Behinderungen ein, wird also nicht nur als Invalidität verstanden, die eine Einschränkung bzw. Verunmöglichung der Erwerbsfähigkeit bezeichnet. Invalidität steht aber im Zentrum der Kernaussagen. Denn nur eine relativ starke Einschränkung beeinflusst die Integrationsmöglichkeiten und erfordert staatliche Sicherungssysteme.

2002 deklarieren im Kanton Solothurn 41’000 Personen oder 20.1% der Bevölkerung (ab 15 Jahren) von einer Behinderung, wie sie in der weit gefassten Definition beschrieben wird, betroffen zu sein. Der Kanton weist im Vergleich zur ganzen Schweiz einen leicht höheren Anteil an Personen mit einer Behinderung auf. Die gesundheitlichen Probleme, die als Behinderung wahrgenommen werden, sind überwiegend körperlicher Art (75%), eine psychische Behinderung (15%) oder beides (10%). 2003 waren 8’117 Personen so weit eingeschränkt, dass sie eine Invalidenrente beziehen mussten.

Kosten und Leistungen der Sicherungssysteme nehmen stark zu

Im Kanton Solothurn sind die Kosten der öffentlichen Hand für Menschen mit Behinderung besonders stark angestiegen. Zwischen 2000 und 2003 nehmen die Beiträge des Kantons und der Gemeinden für die Invalidenversicherung um 22% und für die Ergänzungsleistungen zur IV um 34% zu.

Auch die Inanspruchnahme von Leistungen zeigt einen deutlichen Anstieg (siehe Tabelle). Die Zahl der Bezüger/innen einer Hilflosenentschädigung steigt von 2001 bis 2004 um 14% an, fast doppelt so stark wie im Schweizer Durchschnitt (8%). Die IV-Rentner/innen nehmen im Zeitraum 2001 bis 2004 um 20% (Schweiz: 18%), die erwachsenen Bezüger/innen von Ergänzungsleistungen zur IV um 45% zu (Schweiz: 26%). Letzteres ist allerdings teilweise auf den Abbau pendenter Fälle in diesem Zeitraum zurückzuführen.

Im Vergleich zur gesamten Schweiz besteht eine überdurchschnittliche Zunahme, doch der Anteil der Invalidenrentner/innen an der erwerbsfähigen Bevölkerung im Jahr 2003 entspricht in etwa dem gesamtschweizerischen Durchschnitt.

Die berufliche Integration in den primären Arbeitsmarkt ist schwieriger

Die Zunahme von Invalidenrenten bedeutet, dass ein wachsender Kreis von Personen nur eingeschränkt oder gar nicht erwerbsfähig ist und eine Rente benötigt. 2003 trifft diese Situation im Kanton Solothurn auf 5.0% der erwerbsfähigen Bevölkerung zu. Das lässt vermuten, dass der Zugang zum primären Arbeitsmarkt bzw. der Verbleib darin für Menschen mit Behinderungen immer schwieriger ist.

Die Wahrscheinlichkeit eines Rentenbezugs steigt mit zunehmenden Alter: Von den Männern beziehen in der Altersgruppe der 60- bis 64-Jährigen bereits 16% eine Invalidenrente der IV. Ältere Personen begründen den Bezug einer Rente am häufigsten mit Beeinträchtigungen im Bereich „Knochen und Bewegungsorgane“ wie die gesamtschweizerische Statistik zeigt. Bei den unter 54-Jährigen hingegen sind die Renten am häufigsten auf eine psychische Erkrankung zurückzuführen. Damit vergrössert sich eine Personengruppe, die im primären Arbeitsmarkt besonders schlechte Chance für eine Reintegration hat.

Eine wichtige Rolle für die Reintegration übernehmen die Unternehmen. Es gibt jedoch keine Angaben, wie weit Solothurner Betriebe Personen mit einer Behinderung beschäftigen. 2003 beschäftigen in der ganzen Schweiz nur gerade 8% der Betriebe Personen mit einer Behinderung [vgl. Baumgartner, Greiwe & Schwarb 2004].

Selbstbestimmung ist eine zentrale Herausforderung

Die Sozialpolitik setzt für Personen mit Behinderung zunehmend mehr finanzielle Mittel ein. Über die Renten, Ergänzungsleistungen oder Hilflosenentschädigungen geht ein Teil des Geldes direkt an die Betroffenen. Andere Mittel fliessen als Kollektivbeiträge in die Institutionen, die Leistungen wie betreutes Wohnen, Pflege oder Beschäftigung gewährleisten.

Eine Veränderung dieses Finanzierungsmodus kann die verstärkte Selbstbestimmung von Personen mit Behinderung unterstützen [Interview mit Günter Latzel, Sozialbericht, Kapitel Behinderung]. Nur eingeschränkt können sie heute als Kunden und Kundinnen gegenüber Institutionen auftreten und über die Leistungserbringung eine Mitsprache ausüben. Die Umstellung auf individuelle Abrechnungen der Leistungen reicht aber nicht aus, um diese Situation zu verändern. Gefordert ist eine Umleitung der finanziellen Mittel auf das einzelne Individuum. So kann die Sicherstellung der notwendigen Hilfen eigenverantwortlich organisiert werden, zum Beispiel durch eigene Rekrutierung und Entlöhnung der Helfer/innen (Modell der Persönlichen Assistenz).

Ein solcher Systemwechsel bei der Finanzierung von Hilfeleistungen wurde mit der Erhöhung der Hilflosenentschädigung im Rahmen der vierten IV-Revision bisher nur ansatzweise umgesetzt. Mit dem Pilotversuch Assistenzbudget will der Bund nun weitere Erfahrungen mit dem Modell der persönlichen Assistenz sammeln. Eine zentrale Herausforderung der Zukunft ist, Personen mit Behinderung eine stärkere Selbstbestimmung zu ermöglichen. Das gilt auch für den Kanton Solothurn, der eine überdurchschnittlich stark ausgebaute Infrastruktur (Plätze in Wohnheimen und Werkstätten) hat. Ein solches Umdenken ist umso wichtiger, weil mit dem neuen Finanzausgleich (NFA) die finanzielle Verantwortung für die Behinderteninstitutionen voll zu Lasten der Kantone geht.

Verwendete Literatur:
Baumgartner, Edgar; Greiwe, Stephanie; Schwarb, Thomas (2004). Die berufliche Integration von behinderten Personen in der Schweiz. Studie zur Beschäftigungssituation und zu Eingliederungsbemühungen. Bern: Bundesamt für Sozialversicherung.

×