Einleitung

Unter dem Begriff «Sozialberichterstattung» ist in den letzten Jahren eine Verfahrensweise entwickelt und anerkannt worden, die darauf zielt, vorwiegend mit statistischen Mitteln ein Bild der sozialen Lage in einem abgegrenzten sozialen Raum zu erzeugen. Dieser Raum kann prinzipiell jede Form von Gemeinwesen sein, von einer Gemeinde, über Städte, Bezirke, Kantone, Nationalstaaten bis hin zur Weltgesellschaft. Mit dem Begriff der sozialen Lage verbindet sich der Blick auf Lebensbedingungen einer Bevölkerungsgruppe (vgl. Hradil1999, 39), die einem gemeinsamen sozialen Raum angehören.

Für die Schweiz erschien im Jahr 2000 ein erster Sozialbericht, der im Jahr 2004 eine Neuauflage erfuhr (vgl. Suter 2000; Suter, Renschler & Joye 2004). Auf kantonaler Ebene fehlt es bislang an der Umsetzung dieses methodischen Zugangs. Der vom Bundesamt für Statistik herausgegebene Sozialbericht zum Kanton Zürich bildet eine Ausnahme, fokussiert jedoch stark auf die Inanspruchnahme der Sozialhilfe und orientiert über die Entwicklung bei weiteren bedarfsabhängigen, finanziellen Sicherungssystemen (vgl. Bundesamt für Statistik 2004). Die mögliche thematische Breite, welche die Methodik der Sozialberichterstattung bieten kann, ist damit nicht ausgeschöpft. Dies gilt auch für Studien, die in einzelnen Kantonen ausgewählte soziale Probleme (Beispiel: kantonale Armutsstudien, Familienberichte) untersuchen.

Der vorliegende Sozialbericht beschreibt ausgehend von zentralen strukturellen Gegebenheiten im Kanton insgesamt neun Problemlagen und schliesst die Gleichstellung von Mann und Frau als Schwerpunktthema ein.

Unter Problemlagen fallen Themen, die potenziell soziale Probleme repräsentieren und aus diesem Grund für den Sozialstaat Anlass zur Intervention und zur Steuerung bieten. Beispiele sind Armut oder Gewalt und Kriminalität. Zu den Problemlagen zählen auch Kindheit und Familie, Jugend und Alter, die grundsätzlich eher Lebenslagen bzw. Lebensabschnitte markieren. In diesen Themen steht jedoch nicht die Beschreibung der Lebenslage, also der vielfältigen Lebensbedingungen dieser Personengruppen im Vordergrund, sondern der Fokus richtet sich auf sozialpolitisch problematische Aspekte, die sich unter dem Gesichtspunkt von Integration und Desintegration in spezifischer Weise äussern können.

Der vorliegende Sozialbericht 2005 für den Kanton Solothurn kann in dieser thematischen Breite in der Schweiz als Novum gelten. Eine inhaltliche Erweiterung erfährt er auch dadurch, dass er die Sozialberichterstattung mit einer Sozialstaatsbeobachtung kombiniert. Mit dieser Ergänzung kommt über die Messung des Wohlfahrtsniveaus der Bevölkerung hinaus die Aufgabe hinzu, die sozialstaatlichen Institutionen und Leistungen systematisch zu beschreiben und deren Wandel zu dokumentieren (vgl. Flora 1999, 35).

Ein solches ambitiöses Vorhaben stösst notgedrungen auch an gewisse Grenzen. Der Anspruch, einen Überblick über verschiedene Problemlagen im Kanton Solothurn zu geben, ist mit umfangreichen Textpassagen und vielen Tabellen und Grafiken umgesetzt. Kurzzusammenfassungen zu Beginn der Kapitel und ein Fazit am Schluss des Berichts sollen die Lektüre erleichtern.

Trotz des Umfangs bleiben an manchen Stellen Fragen offen. Eine grundsätzliche Grenze ergibt sich dadurch, dass Beschreibungen nur dort realisierbar sind, wo Sachverhalte mit den Mitteln der statistischen Beschreibung erfassbar sind. Die Datenlage steckt damit in vielen Themen den Rahmen des Möglichen ab. Aber auch durch die thematische Breite ist zudem nicht in allen Punkten ein Detailliertheitsgrad der Informationen erreichbar, der zur Erlangung praktischer Relevanz, etwa zur Information von sozialpolitischen Entscheidungen, wünschenswert wäre.

Der Sozialbericht verzichtet letztlich auch bewusst darauf, Handlungsempfehlungen oder gar Rezepte für die zukünftige Ausrichtung der Einflussnahme auf die sozialen Verhältnisse im Kanton Solothurn zu geben. Als Statusbericht bildet er vielmehr Ausgangspunkt für die zukünftige kantonale Sozialpolitik und Sozialplanung.

Wie diese Einbettung in einen politisch-administrativen Kontext konzipiert ist und welche Fragestellungen der Sozialbericht untersucht, darüber informieren die folgenden Abschnitte. Welche Themen, Datenquellen, Untersuchungsdimensionen sowie Indikatoren die Basis des Sozialberichts bilden, ist ebenfalls Teil dieser Einleitung.

Ergänzend wird darüber informiert, welche Vorkehrungen getroffen sind, um angesichts der Variation der Themen und der Datenbasis die methodische Qualität zu gewährleisten. Den Abschluss bilden Hinweise für die Leser/innen auf ergänzende Informationen sowie auf die Verwendung von formalen Elementen und Verweisen.

Zielsetzungen

Die soziale Dynamik der modernen Gesellschaft erzeugt eine schnell wachsende Komplexität und Unübersichtlichkeit in den sozialen Lebensverhältnissen und Lebenslagen. Zur zeitgemässen Bearbeitung dieser Komplexität bedarf es zunehmend einer soliden Informationsbasis.

Eine aktuelle und attraktive periodische Sozialberichterstattung hat diesem Informationsbedarf Rechnung zu tragen. Die primäre Funktion liegt in der Information der Politik, der Verwaltung, weiterer Gruppen bis hin zur Bevölkerung über die Beschreibung der sozialen Lage. Durch die Beobachtung einer Bevölkerungsgruppe eines Staates oder eines Kantons kann die Sozialberichterstattung Entwicklungen aufzeigen und auf neu entstehende gesellschaftliche Probleme aufmerksam machen. In diesem Sinn kommt einem Sozialbericht auch eine Frühwarnfunktion zu (vgl. Noll 2003, 71), die möglicherweise Handlungsnotwendigkeit für die Sozialplanung anzeigen kann.

Der vorliegende Sozialbericht richtet den Blick nicht nur auf soziale Probleme, die sich in der Bevölkerung zeigen, sondern greift auch eine institutionelle Perspektive auf. Die Informationen beziehen sich auf staatliche und eingeschränkt private Bearbeitungen dieser Probleme, indem Sozialleistungen wie auch Versorgungsstrukturen dokumentiert werden.

Zusammengefasst soll eine Sozialberichterstattung Informationen liefern, die einen wesentlichen Baustein für die sozialpolitische Entscheidungsfindung, für die Klärung von Handlungsnotwendigkeiten und in diesem Sinne für die Sozialplanung sowie für die Möglichkeiten der Mitwirkung von Experten und Expertinnen sowie der Bevölkerung bilden.

Die Zielsetzungen des Sozialberichts im Kanton Solothurn erhalten eine spezifische Gestalt durch die Untersuchungsfragestellungen. Der Sozialbericht bezweckt die Beantwortung folgender Fragestellungen:

  • Wie gestalten sich die strukturellen Voraussetzungen im Kanton Solothurn für die Entwicklung von Problemlagen und deren Bearbeitung (Strukturdaten)?
  • Wie viele Personen sind durch unterschiedliche Problemlagen betroffen und welche Belastungen bzw. Einschränkungen sind damit verbunden?
  • Welche Leistungen richtet die staatliche Sozialpolitik in der Bearbeitung dieser Problemlagen aus?
  • Wie präsentiert sich der finanzielle Aufwand für Kanton und Gemeinden im Bereich der sozialen Wohlfahrt und für einzelne Leistungen?
  • Welche Versorgungsstrukturen und Infrastruktur zur Gewähr von Leistungen bestehen im Kanton Solothurn?
  • Welche Erfolge in der Bearbeitung von Problemlagen kann die staatliche Sozialpolitik ausweisen und wo liegen zukünftige Herausforderungen?
  • Wie präsentieren sich die Problemlagen unter dem Aspekt der Gleichstellung und wie weit ist die Gleichstellung von Mann und Frau in verschiedenen gesellschaftlichen Teilhabebereichen im Kanton Solothurn fortgeschritten?

Der Sozialbericht zielt ergänzend darauf ab, in geographischer und zeitlicher Dimension Vergleichsmöglichkeiten zu schaffen:

  • Wie haben sich die Zahl betroffener Personen, die Leistungen und die Versorgungsstrukturen in der jüngeren Vergangenheit entwickelt?
  • In welchen Dimensionen weichen die Leistungen, Versorgungsstrukturen und die Zahl betroffener Personen im Kanton Solothurn von der Situation in der ganzen Schweiz ab?
  • In welchen Dimensionen sind Unterschiede innerhalb des Kantons Solothurn – vor allem zwischen einzelnen Bezirken – erkennbar?

Einbettung in den politischadministrativen Kontext

Die Sozialberichterstattung im Kanton Solothurn ist in einen breiteren politisch-administrativen Planungsprozess eingebunden. Die Beschreibung der sozialen Lage im Kanton Solothurn und darauf gerichteter Sozialleistungen bildet zugleich einen möglichen Ausgangs- und Endpunkt für die zukünftige Gestaltung der Sozialpolitik.

Wie die folgende Abbildung aufzeigt, nimmt ein Sozialbericht die soziale Lage, Bedarfslagen, die Leistungen, den Mittelverbrauch und Resultate von Sozialleistungen in den Blick. Auffällige zeitliche Entwicklungen, Unterschiede zur Schweiz oder auch mögliche Lücken in der Versorgungslage werden damit sichtbar gemacht. Darin liegen mögliche Herausforderungen für die Zukunft.

Es liegt in der Verantwortung der Sozialpolitik, auf dieses Bild der sozialen Lage im Kanton Solothurn und der Sozialleistungen zu reagieren und möglichen Herausforderungen sozialpolitische Relevanz zu verleihen.

Dieser Schritt vollzieht sich als Definition von politischen Zielen und eines politischen Handlungsbedarfs, der auf der Anerkennung von Bedürfnissen basiert. Im Rahmen der wirkungsorientierten Sozialplanung sind Zielsetzungen, Produktepläne sowie der Ressourceninput zu formulieren. Die Gewähr der operativen Umsetzung, also die Sicherstellung der Leistungen sowie die Planung des Mittelverbrauchs, sind in den Händen der Exekutive, also der Verwaltung und subisidiärer Leistungserbringer.

Wie weit politische Ziele umgesetzt und entsprechende Resultate erzielt werden, vermag die Sozialberichterstattung nachzuzeichnen. Damit realisiert sich potenziell ein Dreischritt von politischer Zielsetzung – Sozialplanung – Sozialberichterstattung.

Diese unterschiedlichen Prozesse und damit unterschiedliche Rollen und Verantwortlichkeiten aufeinander zu beziehen, darin liegt ein möglicher Gewinn des Instruments der Sozialberichterstattung. Das zeitliche Ineinandergreifen der Prozesse erlaubt es, die Sozialpolitik und -planung im Kanton Solothurn auf eine fundierte Informationsbasis zu stellen und gleichzeitig auf der Basis von politischen Zielen einer Sozialberichterstattung einen stärkeren evaluativen Charakter zu verleihen.

Erst die Periodizität der Sozialberichterstattung vermag diesen möglichen Rationalitätsgewinn auszuschöpfen. Mit der Wiederholung der Sozialberichterstattung (zum Beispiel nach fünf Jahren) besteht die Möglichkeit, die erzielten Resultate der in der Zwischenzeit kantonal erbrachten Leistungen in Bezug auf die gesetzten und dokumentierten strategischen (oder operativen) Ziele zu überprüfen. Diese Gegenüberstellung kann wiederum zu einer Reformulierung und Anpassung der Strategie, der Zielsetzungen und der Massnahmen führen.

Ob die Sozialberichterstattung hierzu ihren Beitrag leisten kann, ist derzeit noch nicht entschieden. Im Entwurf zum kantonalen Sozialgesetz, dessen Vernehmlassung inzwischen abgeschlossen ist, wird die Sozialberichterstattung als periodisches Instrument gesetzlich vorgesehen und deren Implementierung als Basis für die Sozialplanung verankert (vgl. Departement des Innern 2004, 38).

Mit diesem Szenario, das eine periodische Sozialberichterstattung sowie eine Verwertung der jeweiligen Ergebnisse im politisch-administrativen Kontext voraussetzt, könnte beispielhaft der Gewinn einer Sozialberichterstattung auf kantonaler Ebene sichtbar werden.

Die Ausgabe des Sozialberichts 2005 bildet hierfür einen möglichen Ausgangspunkt. Dieser Anfang ist noch weitgehend unabhängig von politischen Zielsetzungen gesetzt, da noch keine konsistenten, in ihrer Umsetzung und Erreichung überprüfbaren Vorgaben vorliegen.

Auf welche Themen der Sozialbericht unter dieser Voraussetzung eingeht, darüber informiert der folgende Abschnitt.

Inhalte des Sozialberichts

Die Auswahl von Themenfeldern gibt vor, welche Aspekte der sozialen Lage in den Blick eines Sozialberichts geraten. Im Sozialbericht 2005 Kanton Solothurn ergibt sich der selektive Blick wesentlich aus der Wahl der Problemlagen und eines Schwerpunktthemas. Diese Prioritäten in der Abbildung der sozialen Lage der Bevölkerung im Kanton Solothurn sind methodisch-pragmatisch begründet:

Eine Problemlage ist wesentlich bereits aus einer sozialstaatlichen Optik definiert, da sie potenziell soziale Probleme mit sozialpolitischem Interventionsbedarf repräsentieren. Folglich ist die Auswahl notwendigerweise an bisherigen Interventionsfeldern der staatlichen (auf kommunaler, kantonaler und Bundesebene) Sozialpolitik orientiert. Einen weiteren Orientierungspunkt für die Auswahl der Problemlagen bilden Referenzprojekte, wie der nationale Sozialbericht (vgl. Suter, Renschler & Joye 2004) oder regionale Sozialberichte (z.B. Land Brandenburg). Die Datenlage ist zusätzlich zu erwähnen, da damit das thematisch Mögliche grundsätzlich eingegrenzt wird.

Es ist jedoch festzuhalten, dass mit dem Ausschluss weiterer Problemlagen nicht a priori eine politische oder andere Gewichtung problematischer Aspekte in der Bevölkerung des Kantons Solothurn verbunden ist. Vielmehr ist auch für die ausgewählten Problemlagen zu untersuchen, ob und in welchem Ausmass die Bevölkerung betroffen ist und welche sozialpolitische Interventionen sich tatsächlich rekonstruieren lassen.

Im Einzelnen sind folgende Themen unter den Strukturdaten, den sozialen Sicherungssystemen und deren Finanzierung sowie den Problemlagen mit einem Schwerpunktthema behandelt:

Strukturdaten zum Kanton Solothurn

Mit den Strukturdaten werden einleitend einige strukturelle Gegebenheiten im Kanton Solothurn beleuchtet, welche auch Einfluss auf die Verfasstheit der Problemlagen ausüben. Auf solche möglichen Zusammenhänge wird punktuell hingewiesen.

Bei den Strukturdaten werden vier ausgewählte Themen behandelt (siehe folgende Tabelle):

Die aufgeführten Themenfelder bilden je eigene Kapitel in diesem Sozialbericht, die an den Anfang des Sozialberichts gestellt sind.

Aufbau sozialer Sicherungssysteme und Finanzierung sozialer Leistungen

Ein Verbindungsstück zwischen den Strukturdaten und den Problemlagen bilden Ausführungen zum Aufbau sozialer Sicherungssysteme. Es ist zu erläutern, welche Leistungen für die Bearbeitung sozialer Probleme im Kanton Solothurn vorgesehen und wie sie organisiert sind. Der Anspruch ist es, in einem eigenen Kapitel einen kurzen Überblick über jene Sicherungssysteme zu geben, welche die hier untersuchten Problemlagen betreffen.

Welche Kosten die sozialpolitische Bearbeitung einzelner Problemlagen verursacht, dies ist in einem eigenen Kapitel zur Finanzierung zu erläutern. Der Blick richtet sich hierbei nicht auf die Gesamtkosten einzelner Sicherungssysteme, sondern vorwiegend auf jenen Finanzierungsanteil, welchen die öffentliche Hand aufbringt. Von Interesse sind hierbei insbesondere der Aufwand des Kantons Solothurn, der Einwohnergemeinden – und eingeschränkt des Bundes – für einzelne Leistungssysteme.

Problemlagen

Der Sozialbericht Kanton Solothurn in der Ausgabe 2005 behandelt insgesamt neun Problemlagen. Der Überblick in der folgenden Tabelle zeigt die einzelnen Problemlagen.

Die Problemlagen werden je in einem Kapitel behandelt. Sie können in diesem Sozialbericht unter Beizug der Verweise auf die Anhänge als eigenständige Teile gelesen werden.

Schwerpunkt Gleichstellung

Eine Problematik, die sozusagen ein Querschnittsthema über alle Problemlagen hinweg darstellt, ist die Gleichstellung von Mann und Frau. Der Gleichstellung ist das Schwerpunktthema des Sozialberichts Ausgabe 2005 gewidmet.

Für den Kanton Solothurn wird somit untersucht, wie weit sich unterschiedliche Betroffenheiten von Mann und Frau in den einzelnen Problemlagen zeigen. Die diesbezüglichen Ergebnisse werden in einem gesonderten Kapitel zusammengefasst. Zusätzlich werden dort auch Unterschiede in weiteren, zentralen Integrationsbereichen in der Gesellschaft analysiert (politische Teilhabe, Erwerbsbeteiligung, Bildung, Haus- und Familienarbeit).

Untersuchungsdimensionen und Indikatoren

Der vorliegende Sozialbericht ist indikatorenbasiert angelegt. Dies bedeutet, dass innerhalb der gewählten Themenfelder – Problemlagen und Strukturdaten – Indikatoren jene Sachverhalte festlegen, die untersucht und beschrieben werden. Die Indikatoren lassen sich unterschiedlichen Untersuchungsdimensionen zuordnen, und sie geben vor, welche Vergleichsebenen umgesetzt werden. Diese beiden Gliederungsaspekte gilt es im Folgenden einleitend zu erläutern.

Untersuchungsdimensionen

Wie unter den Fragestellungen bereits erläutert, fokussiert der vorliegende Sozialbericht nicht nur auf den Anteil an Personen, die durch eine Problemlage betroffen sind, sondern erfährt auch eine Erweiterung im Sinne einer «Sozialstaatsbeobachtung». Der Blick auf die institutionelle Seite des Sozialstaats konkretisiert sich in der Beschreibung der sozialpolitischen Leistungen sowie der institutionellen Versorgungslage innerhalb einer Problemlage.

Eine weitere Untersuchungsdimension konkretisiert die Frage, wie sich die Erfolge dieser staatlichen Einflussnahme präsentieren und welchen Verlauf Entwicklungen von Problemlagen nehmen. Diese Evaluation von sozialpolitischen Leistungssystemen ist eine anspruchsvolle Informationsfunktion (vgl. Noll 2003, 74), der grosse methodische Schwierigkeiten entgegenstehen. In der Regel können Erfolge letztlich nur auf der Basis komplexer Evaluationsstudien zu einzelnen Leistungen oder Programmen der Sozialpolitik nachgewiesen werden. Diese Herausforderung kann jedoch mit dem vorliegenden Sozialbericht nicht bewältigt werden, weshalb die Indikatoren in der Untersuchungsdimension Entwicklung bzw. Erfolge der Leistungen letztlich nur Annäherungen darstellen können. Da konsistente politische Ziele weitgehend fehlen, liegen keine Verknüpfungen dieser Ergebnisse mit sozialpolitischen oder sozialplanerischen Grössen vor.

Die Analyse der einzelnen Problemlagen folgt einheitlich vier Untersuchungsdimensionen (siehe folgende Tabelle).

Die einzelnen Untersuchungsdimensionen bilden auch die einheitliche Gliederung in der Darstellung der einzelnen Problemlagen. Ergänzend werden die jeweiligen Ausführungen durch eine Einleitung, in der Begrifflichkeiten und allenfalls methodische Zugänge erläutert sind. Zudem werden die Ausführungen durch ein Interview mit einem Experten oder einer Expertin ergänzt (siehe unten).

Vergleichsebenen

Der Kern der Sozialberichterstattung beinhaltet die Beschreibung der sozialen Lage im Kanton entlang von Strukturdaten und Problemlagen, wobei bei letzteren mehrere Untersuchungsdimensionen einbezogen sind.

Um diese Beschreibungen in ihrer Aussagekraft zu verstärken, sind einige deskriptive und analytische Elemente hinzugefügt. Das erste zusätzliche deskriptive Element besteht darin, dass geografische Vergleiche zwischen dem Kanton Solothurn und der gesamten Schweiz (bzw. zu den übrigen Kantonen) erstellt werden. Dies ermöglicht eine relative Beurteilung, also eine Einordnung der kantonalen Ergebnisse in einen umfassenderen Kontext. Die geografische Vergleichsebene erweitert sich punktuell auf innerkantonale Unterschiede. Wo es die Datenlage ermöglicht und ein Vergleich sinnvoll ist, lassen sich Sachverhalte geordnet nach Bezirken (bzw. zum Teil nach Regionen) des Kantons Solothurn beleuchten.

Das zweite zusätzliche deskriptive Element sind Zeitreihen. Durch die Anordnung von Daten über mehrere Jahre werden Entwicklungen in den Problemlagen oder der Leistungen sichtbar, was wiederum Beurteilungen im Sinne von Zu- oder Abnahmen erlaubt.

Mit den beiden Vergleichsebenen, des geografischen und zeitlichen Vergleichs erschliessen sich Unterschiede und Auffälligkeiten. Sie fordern einerseits Erklärungen nach möglichen Ursachen heraus, und zeigen andererseits etwaige Herausforderungen (Handlungsbedarf) für die zukünftige Sozialpolitik an.

Für die Beschreibung von Unterschieden, Entwicklungen oder Hochrechnungen werden keine prüfstatistischen Angaben genannt. Angesichts der Datenvielfalt und -komplexität ist auf Signifikanztests in diesen Fällen verzichtet worden. Dies gilt es zu berücksichtigen, wenn Auffälligkeiten beschrieben werden.

Indikatoren

Die Indikatoren bilden das Grundgerüst einer Sozialberichterstattung. Mit den Indikatoren werden thematische Felder bestimmt, Untersuchungsdimensionen konkretisiert und Vergleichsebenen festgelegt.

Die Auswahl und Festlegung der Indikatoren war die zentrale Aufgabe, die im Rahmen einer Vorstudie zu erfüllen war. Ausgehend von der Wahl der Problemlagen und der Strukturdaten sowie der Untersuchungsdimensionen galt es, mögliche Unterdimensionen zu bilden, zugehörige Sachverhalte zu definieren und die Datenlage abzuklären (vgl. Baumgartner & Sommerfeld 2002). Bei der Auswahl konnte je nach Themenfeld auf unterschiedliche Vorarbeiten aus Referenzprojekten zurückgegriffen werden, wenngleich bislang kein Indikatorenset für die Sozialberichterstattung auf kantonaler Ebene zur Verfügung stand.

Die Wahl der Indikatoren basiert auf der Überlegung, möglichst ein stabiles Gerüst aufzubauen, das für eine Wiederholung eines Sozialberichts (zum Beispiel nach fünf Jahren) noch immer tragfähig ist. Entsprechend wurde bei den einzelnen Datenquellen abgeklärt, wie weit Daten auch in Zukunft erhoben und genutzt werden können. Einmalige Datenquellen (z.B. aktuelle Studien) wurden aus diesem Grund ausgeschlossen und nicht im Indikatorenset abgebildet. Hingegen werden aktuelle Studienergebnisse oder Projektdaten illustrativ in Form eigener Textblöcke eingebaut, welche ergänzende punktuelle Zusatzinformationen beinhalten.

Die Indikatoren, welche dem vorliegenden Sozialbericht als Beschreibungsraster dienen, sind im Anhang F aufgelistet. Sie sind nach Themenfeldern und Untersuchungsdimensionen gegliedert und fortlaufend nummeriert. Im Text wird über Indikatorenkürzel (z.B. A01.01) auf diese Indikatoren im Anhang verwiesen. Dort sind Bezeichnung, die zugrunde liegende Datenquelle sowie weitere Angaben ersichtlich.

Wie weit sich die Angaben zu einem Indikator über mehrere Jahre erstrecken, auf Ebene Schweiz, Kanton und Bezirken angesiedelt sind, ist – neben Überlegungen zur Aussagekraft – weitgehend durch die vorhandene Datenlage vorgegeben.

Aus diesem Grund operiert der vorliegende Sozialbericht mit unterschiedlichen Zeiträumen und kann innerkantonale Vergleiche sowie Unterschiede zwischen dem Kanton Solothurn und der Schweiz (bzw. anderen Kantonen) nicht durchgängig anbieten.

Im Grundsatz bildet das Jahr 2003 das Referenzjahr, das punktuell durch aktuellere Angaben des Jahres 2004 ersetzt ist. In der Regel erstrecken sich Zeitreihen über sechs Jahre (1998 – 2003), allerdings gehen von den Datenquellen erhebliche Unterschiede (längere und kürzere Zeithorizonte) aus.

Experten und Expertinnen

Welche Themen in den Blick geraten, ist wesentlich über das Indikatorenset und damit über die Datenlage vorgegeben.

Für eine weitere Steigerung der analytischen Qualität des Sozialberichts, ist für jede Problemlage und zum Schwerpunkt der Gleichstellung ein Interview mit einem Experten oder einer Expertin abgedruckt. Diese insgesamt zehn Personen stammen überwiegend aus dem Bereich der Wissenschaft und verfügen auf dem Gebiet, das eine Problemlage einschliesst, über einen thematischen Überblick und sind über aktuelle Entwicklungen informiert. Die Expertise schliesst jedoch keine besonderen Kenntnisse der Lage im Kanton Solothurn ein. Es ist daher zu berücksichtigen, dass Aussagen in den Interviews nicht in jedem Fall auf die Praxis im Kanton Solothurn zutreffen müssen.

Die Interviews ergänzen vielmehr die Ausführungen, die sich auf die zum Kanton Solothurn verfügbaren Daten stützen. Sie informieren über aktuelle Entwicklungen, Zukunftsaussichten und aktuelle Erkenntnisse. Der Sozialbericht findet durch diesen Fokus der Experten und Expertinnen eine thematische Bereicherung, die zudem auf mögliche nicht untersuchte Themen aufmerksam macht und die Verbindung zu gesamtschweizerischen oder internationalen Entwicklungen schafft.

Die Interviews sind inhaltlich mit den hier untersuchten Untersuchungsdimensionen verknüpft. Die Interviewthemen umfassen aktuelle Entwicklungen, strukturelle Bedingungen für die Entwicklung von Problemlagen, besonders betroffene Personengruppen, die Versorgungsstruktur und Leistungen und deren Lücken sowie mögliche Zukunftsaussichten. Eine Liste der Experten und Expertinnen, die sich für ein Interview zur Verfügung gestellt haben, und das Verzeichnis der Interviews finden sich im Anhang H.

Quellen

Der vorliegende Sozialbericht stützt sich praktisch ausschliesslich auf Sekundärquellen. Auf eigene Datenerhebungen – mit Ausnahme einer Befragung der Solothurner Einwohnergemeinden im Juni 2004 – wird gänzlich verzichtet. Welche Quellen zur Verfügung stehen, wurde im Rahmen einer Vorstudie (vgl. Baumgartner & Sommerfeld 2002) in den Jahren 2001 und 2002 ausführlich evaluiert.

Grob gegliedert haben sich folgende zwei Datentypen als relevant erwiesen:

Registerdaten

Der überwiegende Teil der Datenquellen basiert auf Registerdaten. Dabei handelt es sich um prozessorientierte Daten, die im Kontext von administrativen Institutionen erhoben werden (Beispiel: Auszahlung von Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung). Die Problematik bei diesen Datenquellen liegt grundsätzlich darin, dass die Erhebungsweise und die erhobenen Daten den Erfordernissen der administrativen Abläufe und Rechenschaftsnachweisen folgen und damit in ihrer Aussagekraft begrenzt sein können. Hinzu kommt, dass entlang von organisatorischen Grenzen und Zuständigkeiten aus der Optik einer Sozialberichterstattung zusammengehörende Themen an unterschiedlichen Orten erhoben werden. Registerdaten reagieren zudem sensibel auf Änderungen in Organisationsabläufen, gesetzlichen Grundlagen usw., womit die Vergleichbarkeit in zeitlicher Hinsicht gefährdet sein kann.

Befragungsdaten

Bei den Befragungsdaten handelt es sich um Primärerhebungen (Beispiel: Schweizerische Gesundheitsbefragung). Diese Datenquellen haben den Vorteil, dass sie in der Regel umfassender als Registerdaten einen Sachverhalt erheben. Die methodische Qualität der Daten ist sehr hoch und die Erhebungsweise ist zudem transparent und nachvollziehbar. Da jedoch nicht alle Phänomene durch Befragung zuverlässig beschreibbar und angesichts hoher Kosten die Reichweite und die Themenbreite begrenzt sind, ergeben sich auch Nachteile.

Register- und Befragungsdaten können in ihrer geografischen Reichweite sowohl den Kanton Solothurn wie auch den Bund einschliessen. Der vorliegende Sozialbericht stützt sich vielerorts auf kantonale Daten, die einen Zusammenzug von kommunalen Daten beinhalten oder originär auf Kantonsebene erhoben werden. An vielen Stellen bilden auch gesamtschweizerische Daten die Quelle, welche die Situation der Schweiz widerspiegelt oder auch über den Kanton Solothurn Aussagen erlaubt.

Da nicht alle Datenquellen als öffentlich gelten können, wurde der Zugänglichkeit und dem Datenschutz besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Bereits in der Vorstudie wurde dieser Aspekt in die Abklärungen einbezogen. In der Umsetzung wurde zudem überall bei unveröffentlichten Daten das Einverständnis für eine Veröffentlichung eingeholt. Möglichen Einschränkungen – zum Beispiel bei der Veröffentlichung von Angaben zu ganz wenigen Personen bzw. Fällen – wird hierbei Rechnung getragen. Zur Absicherung haben viele Institutionen, welche Angaben zur Verfügung gestellt haben, die Gelegenheit zur Kontrolle der verfassten Texte wahrgenommen.

Welche Datenquellen verwendet werden, darüber informiert Anhang E. Dort sind alle Quellen in Bezug auf die wesentlichen Inhalte, Erhebungsweise sowie geografischer Reichweite beschrieben. Dort lassen sich die Quellen nachschlagen, auf die im Text über Quellenkürzel (z.B. SGB) verwiesen wird.

Sicherung der methodischen Qualität

Angesichts der Vielfalt der behandelten Themen sowie der Anzahl verwendeter Datenquellen, stellt die Sicherung der Qualität des Sozialberichts eine besondere Herausforderung dar. Gefährdungen der Qualität bestehen darin, dass Daten nicht fehlerfrei abgebildet, methodische Standards der Gültigkeit und Zuverlässigkeit nicht eingehalten und Sachverhalte aufgrund der Datenlage nicht korrekt benannt werden.

Im Rahmen der Projektorganisation sind folgende Vorkehrungen getroffen worden: Zunächst ist im Rahmen einer Vorstudie (vgl. Baumgartner & Sommerfeld 2002) die Qualität der Datenquellen überprüft worden. Diejenigen Institutionen, deren Daten im vorliegenden Bericht verwendet sind, sind in eine Vernehmlassung einbezogen worden. Sofern nicht von Seiten dieser Institutionen ausgeschlossen, bestand die Gelegenheit, die jeweiligen Passagen des Sozialberichts zu prüfen und auf mögliche Unstimmigkeiten oder Fehler hinzuweisen.

Für viele Daten aus der kantonalen Verwaltung erfolgte die Vernehmlassung über die Vertreter/innen einzelner Ämter und Abteilungen, die im Rahmen einer Begleitgruppe am Sozialbericht mitgewirkt haben (siehe Liste der Teilnehmenden im Anhang I). Eine weitere Perspektive – primär auf die Richtigkeit von Aussagen gerichtet – erschloss sich über die Experten und Expertinnen, die das ihrem Fachgebiet zugeordnete Kapitel ebenfalls geprüft haben.

Die Qualitätssicherung stützte sich ausserdem punktuell auf den Beizug von ausgewiesenen Fachleuten, die ergänzend zu einzelnen Themen beigezogen wurden.

Trotz der Mitwirkung von sehr vielen Personen im Bemühen, Sachverhalte im Sozialbericht korrekt abzubilden, bleibt die Verantwortung für die Richtigkeit aller Angaben bei den Autoren des Sozialberichts.

Orientierungshilfe für den Leser und die Leserin

Der Sozialbericht 2005 erlaubt vielfältige Zugänge zur Thematik. Die Grundstruktur bilden die einzelnen Themen der Strukturdaten und der Problemlagen. Entsprechend können diese Kapitel als eigenständige Teile gelesen werden.

Einen schnellen Überblick über die einzelnen Kapitel liefern die Kurzzusammenfassungen, die jedem Kapitel vorangestellt sind. Ein Fazit schliesst zudem den vorliegenden Bericht ab und benennt auch ausgewählte Herausforderungen für die Zukunft. Eine Kurzfassung ist zudem unter dem Titel «Sozialbericht 2005 Kanton Solothurn. Kurzfassung» als separate Publikation erschienen.

Hinweise auf die verwendeten Daten

Prozentangaben

Prozentangaben werden teilweise auf ganze Zahlen gerundet ausgewiesen. Insbesondere sind Quoten als Prozentangaben mit einer Dezimalstelle beschrieben. Durch die Rundung können in Tabellen Prozentangaben summiert mehr oder weniger als 100% ergeben.

Zahlen zum Kanton / Schweiz

Aussagen beziehen sich grundsätzlich auf den Kanton Solothurn. Wo kein spezieller Hinweis (z.B. in Hervorhebungen) vorhanden ist, beziehen sich die Angaben immer auf den Kanton Solothurn. An Stellen, wo Aussagen die Situation zur Schweiz betreffen, ist dies speziell vermerkt, dies gilt auch für andere geografische Ebenen.

Quellenangaben im Text

In Textabschnitten wird zur besseren Lesbarkeit auf die Quellenangabe verzichtet, wenn sie sich auf Angaben in Tabellen und Grafiken beziehen, in denen die Quellen angegeben sind. Im abschliessenden Kapitel Fazit und Herausforderungen wird gänzlich auf Quellenangaben verzichtet.

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