Arbeitslosigkeit

Die Erwerbsarbeit bildet den Motor der gesellschaftlichen Integration. Deshalb bedeutet Arbeitslosigkeit eine massive Gefährdung dieser Integration und bringt ein hohes soziales Risiko mit sich. Gleichzeitig belastet sie die sozialen Sicherungssysteme bis an ihre Grenzen oder gar darüber hinaus, wenn Arbeitslosigkeit zu einem Massenphänomen wird.

Die Entwicklung der Arbeitslosigkeit zwischen 2000 und 2004 ist in der folgenden Abbildung dargestellt. 2004 beträgt die Arbeitslosenquote (siehe Glossar) im Kanton Solothurn 3.6% und liegt damit leicht unter dem Schweizer Durchschnitt von 3.9%. Der Anteil der Stellensuchenden (siehe Glossar) liegt bei 5.5% der Erwerbstätigen und ist bedeutend höher als diejenige der Arbeitslosen (siehe Abbildung). In dieser Zahl sind auch Personen enthalten, die eine Weiterbildung besuchen, in einem Beschäftigungsprogramm arbeiten oder einem Zwischenverdienst nachgehen, doch nicht in ihrem Beruf oder an der gesuchten Stelle tätig sind.

Die Zahl der Aussteuerungen ist stark angestiegen

Zu den arbeitslos gemeldeten Personen kommen die „Ausgesteuerten“ hinzu. Von Mitte 2003 bis November 2004 verdoppelte sich die Zahl der Aussteuerungen aus der Arbeitslosenversicherung gegenüber den beiden Vorjahren. 2004 werden im Kanton Solothurn 1’060 Personen ausgesteuert.

Diese Zunahme steht in Zusammenhang mit der Verkürzung des Höchstanspruchs auf Taggelder für bestimmte Personengruppen, die seit Juli 2003 in Kraft ist (AVIG). Einem Teil der ausgesteuerten Personen bleibt nur der Weg zur öffentlichen Sozialhilfe. Diese weist 2004 deutlich höhere Fallzahlen aus. Damit werden die sozialen Risiken verlagert und die Sozialhilfe muss für die Kosten der Langzeitarbeitslosigkeit aufkommen, um die Arbeitslosenversicherung zu entlasten.

Der Erwerb beruflicher Qualifikationen spielt eine zentrale Rolle

Im Kanton Solothurn zeigt das Profil der arbeitslosen Personen, dass 2003 rund 39% als ungelernt gelten. Zwar kann Arbeitslosigkeit auch für gelernte und hoch qualifizierte Arbeitskräfte eine Realität sein. Doch die berufliche Ausbildung spielt für den Wiedereinstieg oder auch den Verbleib im Arbeitsmarkt eine zentrale Rolle. Die Arbeitslosenversicherung sieht Massnahmen für den Erwerb und Erhalt von Qualifikationen vor und auch Ausbildungszuschüsse haben dieses Ziel [Interview mit Chantal Magnin, Sozialbericht, Kapitel Arbeitslosigkeit]. Doch aus präventiver Sicht ist vor allem wichtig, dass Jugendliche überhaupt eine nachobligatorische Ausbildung machen können und dafür Lehrstellen geschaffen werden. Ebenso müssen sie beim Übertritt in die nachobligatorische Ausbildung und bei deren Abschluss unterstützt werden.

Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung und Sozialhilfe sind zu koordinieren

Die sozialen Sicherungssysteme hängen eng zusammen, vor allem die Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung und Sozialhilfe, die alle eine Integration in den primären Arbeitsmarkt anstreben [vgl. Baur 2003, 111], um die Abhängigkeit von den Unterstützungsleistungen zu beenden. Diese Zielsetzung wird jedoch häufig unkoordiniert mit unterschiedlichen Massnahmen verfolgt. Dabei ist der Wechsel vom einem zum anderen Sicherungssystem (z.B. Erwerb eines Anspruchs auf Arbeitslosengelder durch die Teilnahme an einem Soziallohnprojekt bei Sozialhilfeempfänger/innen) primär finanziell motiviert. Durch eine engere Koordination der unterschiedlichen Systeme und Stellen kann fallbezogen eine optimaler aufeinander aufbauende Unterstützung gewährt werden [vgl. Baur 2003, 146ff.].

Unter dem Stichwort der interinstitutionellen Zusammenarbeit werden in der Schweiz Massnahmen diskutiert und erprobt, wie eine bessere Koordination dieser Sicherungssysteme erreicht und Eingliederungsbemühungen gemeinsam verstärkt werden können. Im Kanton Solothurn hat das Stimmvolk im Juni 2005 beschlossen, Anlaufstellen sowie Case-Management-Stellen für Personen mit Mehrfachproblemen einzurichten.

Verwendete Literatur:
Baur, Rita (2003). Erschwerte soziale und berufliche Integration: Hintergründe und Massnahmen. Forschungsbericht Nr. 26/03. Bern: Bundesamt für Sozialversicherung.

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