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Der "Sozialbericht 2013" wurde im September 2011 gestartet. Der Abschluss ist im Sommer 2013 mit einer Medienkonferenz und einer Ausstellung vorgesehen.

Das Projekt wird in 5 Phasen aufgeteilt.

  • In Phase 1 konstituieren sich die verschiedenen Projektorgane und es werden Grundlagen erarbeitet (bis Ende Januar 2012).
  • In Phase 2 werden der Bedarf bzw. die Möglichkeit für die Erhebung von Primärdaten abgeklärt, diese erhoben und Porträts von einzelnen Personen erstellt (bis Ende August 2012).
  • In Phase 3 werden die Daten aufgearbeitet, ausgewertet und analysiert sowie erste Berichtsteile verfasst (bis Ende November 2012).
  • In Phase 4 erfolgt im Sinne der Qualitätssicherung die Überarbeitung des Schlussberichts (bis März 2013).
  • In der abschliessenden Phase 5 wird der "Sozialbericht 2013" fertiggestellt und gedruckt. Die Website wird mit den Ergebnissen aktualisiert und eine Zusammenfassung steht auf Papier und zum Download bereit. Die Ausstellung zum Sozialbericht wird eröffnet.

 

Der Sozialbericht 2013 wird gemäss Sozialgesetz von der Kantonsregierung dem Kantonsrat zur Genehmigung vorgelegt. Entsprechend gibt es eine weitere Phase bzw. einen politischen Prozess mit eigenen Phasen. In einem ersten Schritt wird die Regierung den Sozialbericht beraten und mit einen zugehörigen Botschaft vorabschieden. Das Parlament und die vorberatenden Kommissionen werden dann in einem zweiten Schritt über den Sozialbericht und die zugehörige Botschaft beraten und entscheiden. Dieser parlamentarische politische Prozess ist für den Spätsommer 2013 geplant.

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